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Untertitel zum Foto Peter Mages an der Kieler Förde (Strande) im März 2011 © Margarete Voelzke.
Barrierearmes Webdesign
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet alle Bundesbehörden und sofern Landesgleichstellungsgesetze das besagen, auch Länder und Kommunen, ihre Informationen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Internetauftritte. Am 17. Juli 2002 trat dieses Gesetz in Kraft.
Barrierefreiheit nach BITV des BGG
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt inhaltliche Anforderungen, d. h. die Gestaltung von barrierefreien Internetauftritten, fest. Am 24. Juli 2002 trat die Verordnung in Kraft.
Bis zum 31.12.2005 soll dies Verordnung erfüllt sein. D. h. die jeweiligen Internetauftritte müssen bis zu diesem Zeitpunkt die Kriterien der BITV erfüllen. Verabschiedet wurde das BGG im Jahre 2002 (17.07.2002).
BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist Ende September 2011 in Kraft getreten.
Barrierefreie Zugänglichkeit
Barrierefreier Internetauftritt heißt, dass er:
"für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist" (BGG § 4).
Weiteres unter Barrierearm:
Adresse von Peter Mages
Peter MagesGraefestr. 19
10967 Berlin
Telefon: 0 30 – 6 94 57 22
E–Mail: peter@mages-online.de
Internet: www.mages-online.de
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