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Peter Mages als Porträtaufnahme

Untertitel zum Foto Peter Mages an der Kieler Förde (Strande) im März 2011 © Margarete Voelzke.

Barrierearmes Webdesign

Das Behinderten­gleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet alle Bundesbehörden und sofern Landesgleich­stellungsgesetze das besagen, auch Länder und Kommunen, ihre Informationen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Internetauftritte. Am 17. Juli 2002 trat dieses Gesetz in Kraft.

Barrierefreiheit nach BITV des BGG

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt inhaltliche Anforderungen, d. h. die Gestaltung von barrierefreien Internetauftritten, fest. Am 24. Juli 2002 trat die Verordnung in Kraft.

Bis zum 31.12.2005 soll dies Verordnung erfüllt sein. D. h. die jeweiligen Internetauftritte müssen bis zu diesem Zeitpunkt die Kriterien der BITV erfüllen. Verabschiedet wurde das BGG im Jahre 2002 (17.07.2002).

BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist Ende September 2011 in Kraft getreten.

Barrierefreie Zugänglichkeit

Barrierefreier Internetauftritt heißt, dass er:

"für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist" (BGG § 4).

Weiteres unter Barrierearm:

Adresse von Peter Mages

Peter Mages Peter Mages
Graefestr. 19
10967 Berlin
Telefon: 0 30 – 6 94 57 22
E–Mail: peter@mages-online.de
Internet: www.mages-online.de

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